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Copyright: Dieter H. Steinmetz

 

3. Abschnitt: 1170 bis 1542 (Aufschwung bis zur Einführung der Reformation)

 

Während der jahrzehntelang anhaltenden Machtkämpfe, die in den 1170er Jahren zwischen dem Fürstenhäusern der Staufer und der Welfen (Guelfen), insbesondere zwischen dem Staufer Friedrich I. Barbarossa und seinem welfischen Vetter und Widersacher, dem mächtigen Sachsen- und Bayernherzog  Heinrich dem Löwen, ausbrachen, standen Städte und Dörfer auf der Verliererseite. Die verbittert streitenden Parteien zerstörten sich gegenseitig ihre Wirtschaftsbasen.

Da Calbe ein „Lieblingskind“ des einflussreichen Stauferpolitikers Wichmann war, musste es unter der Wut der Welfen besonders leiden. Als Heinrich wegen seiner starrsinnigen Oppositionshaltung von den Stauferanhängern  mit militärischer Gewalt bedroht wurde, zerstörte und plünderte er 1179 Halberstadt. Daraufhin belagerte Erzbischof Wichmann mit anderen staufisch gesinnten Fürsten Heinrichs Burg Haldenleben. Als Rache unternahm der Herzog einen verheerenden Verwüstungszug, dem das Gebiet von der Bode bis nach Frohse zum Opfer fiel. Am 6. November 1179 plünderte und verbrannte Heinrich der Löwe Calbe. Da auch Wichmanns Nachfolger, die Erzbischöfe Ludolf, ein intelligenter, schwergewichtiger Bauernsohn (Regierung 1192-1205),  und Albrecht II. von Käfernburg (Regierung 1205-1232) gut staufisch gesinnt waren und ebenfalls an den militärischen Kämpfen selbst teilnahmen, war Calbe weiterhin dem Groll der Welfen ausgesetzt. Ende 1199 oder im Frühjahr 1200 wurde die Stadt erneut, diesmal durch den ältesten Sohn des Löwen, Pfalzgraf Heinrich, gebrandschatzt. 1203 oder 1204 und 1217 verbrannte der welfische Kaiser Otto IV., auch ein Sohn Heinrichs des Löwen, Teile der Stadt und verwüstete die Gegend ringsumher. Über die Verwüstung des Magdeburger Erzbistums, besonders auch Calbes, schrieb 1218 die Magdeburger Schöppenchronik beim Tode Kaiser Ottos IV., ein so großes Buch gebe es gar nicht, um all das Ungemach und den Jammer niederzuschreiben, den der Krieg zwischen ihm und dem Erzbischof Albrecht hier hervorgerufen habe.

Die während der Zeit dieser Kriege niedergebrannte romanische St.-Stephani-Basilika wurde, etwas vergrößert, in der Mitte des 13. Jahrhunderts in frühgotischen Formen wieder aufgebaut.

 

Erst unter dem Staufer Friedrich II. (Regierung 1212 – 1250), einem Enkel Barbarossas, kamen die Kämpfe der Großen zum Stillstand, und die Wirtschaft des Landes konnte sich allmählich wieder erholen. „König Friedrich ward des Reiches mächtig überall und gebot, daß man Friede halten sollte in allen Landen. Da begannen sich die Leute wieder zu nähren, den Acker zu bebauen und Korn zu säen“, hieß es 1219 in der Schöppenchronik. Mit dem „Sachsenspiegel“ Eikes von Repgow (Reppichau bei Aken), dessen Familie auch in Glöthe begütert war, wurde 1233 eine gültige Rechtsgrundlage für die Zeitgenossen geschaffen.

Nach dem Tode des starken Kaisers Friedrich II. jedoch geriet Calbe wieder in die blutigen Fehden der Fürsten. Markgraf Otto von Brandenburg hatte sich 1277 mit dem Sachsenherzog gegen Erzbischof Günther I. von Schwalenberg verbündet, weil er seinen Bruder Erich mit Gewalt auf den Magdeburger Erzbischofsstuhl bringen wollte. Die Raub- und Plünderungszüge Ottos im Erzbistum haben Calbe und das Kloster wiederum stark in Mitleidenschaft gezogen. Bei Aken und Frohse wurde der machtgierige Markgraf dann von dem kriegerischen, mit einer starken Streitmacht der Magdeburger Bürger verbündeten Günther vernichtend geschlagen. (1283 bis 1295 saß dann Erich von Brandenburg doch noch auf dem Magdeburger Erzbischofsstuhl, und welche Ironie der Geschichte: Er tat viel für den wirtschaftlichen Aufstieg Calbes.)

In diesen länger als hundert Jahre, mit Unterbrechung der Landfriedenszeit Friedrichs II., andauernden  Feudalfehden hatte Calbe und sein Umfeld stark gelitten. So erfahren wir u. a. aus den leider nur spärlich fließenden Quellen jener Zeit, dass die Mühle, ein lebensnotwendiges Bauwerk, erneut errichtet werden musste und 1285 ein Ablass für Beiträge zum Bau, wahrscheinlich einem Ausbesserungsbau, der 1164 geweihten Kirche von Gottesgnaden zugesichert wurde.

Im städtischen Konsolidierungsprozess machte Calbe Ende des  13. Jahrhunderts wieder Fortschritte. Eine Tagungs- und Gerichtshalle, Ratslaube genannt, welche damals auf dem Alten Markt (s. Abschnitt 2) stand und aus der schließlich das Rathaus hervorging, wurde 1286 erstmalig genannt.

Ein Roland, das Wahrzeichen städtischen Marktrechtes, muss auch schon am Alten Markt gestanden haben. Nach dem Bau des Neuen Rathauses (s. dort) wurde er laut einer Stadtrechnung von 1381 am Alten Markt abgebaut und auf dem Neuen aufgestellt.

Calbe erhielt in den 1280er Jahren Schöffen (5 Bürger der Oberschicht) und ein eigenes Stadtsiegel; am Anger wurden über den Mühlgraben und über die Saale Brücken errichtet. Diese Brücken wurden im Verlauf des Mittelalters wiederholt neu gebaut, wohl nicht nur wegen kriegerischer Einwirkungen, sondern auch, weil bei der einfachen Holzbauweise Hochwasser und Eisgang kontinuierlich ihr Zerstörungswerk verrichteten.

An den Brücken fanden auch manchmal bis ins 14. Jahrhundert hinein – basierend auf einem alten Brauch – personenrechtliche Landgerichtsverhandlungen statt, Brückengerichte genannt.

Das Schöffenkollegium bestand aus 5 Patriziern.

In jener Zeit gelang es immer wieder Dorfbewohnern, die Kosten aufzubringen, und Bürger der Stadt zu werden. Wer das Geld nicht hatte, siedelte sich wenigstens in der südlichen Vorstadtgemeinde an. So wurden im Verlaufe des 13./14. Jahrhunderts und auch noch danach viele der umliegenden Dörfer wüst, woran heute noch die Flurnamen erinnern.

Seit dem 12.Jahrhundert gab es bei uns an den Hängen am östlichen Saale-Hochufer sogar Weinanbau. Die häufigen Belehnungsurkunden mit so genannten Weingärten bzw. Weinbergen belegen das. 1168 belehnte Wichmann das Kloster Gottesgnaden mit einem Weingarten bei Gribehne (seit ca. 1600 Wüstung, Flurname „Gribehner Teiche“), 1289 schenkte der Magdeburger Erzbischof Erich Graf von Brandenburg (Regierung 1283 - 1295)  dem Deutschen Orden einen Weinberg bei Hohendorf (seit ca. 1600 Wüstung, Flurname „Hohendorfer Busch“), den bisher ein Ministeriale namens Friedrich von Calbe zum Lehen hatte usw. Zwischen 1100 und 1300 herrschte in Europa eine kleine Warmzeit, das so genannte Mittelalterliche Optimum. Die Durchschnittstemperaturen lagen in unseren Breiten um etwa 1,5 Grad Celsius über dem heutigen Stand. Dieses Mittelalterliche Optimum machte es zum Beispiel möglich, dass die Wikinger Grönland als "grünes Land" besiedeln konnten und Leif der Glückliche und seine Mannen das nordöstliche Nordamerika als Vinland (Weinland) erlebten.

Mit der urbanen Entwicklung wurde in Calbe wie in anderen Städten auch ein soziales Problem immer deutlicher: die Armut der untersten Schichten. Potentielle Gefahren gingen  weniger von der vagabundierenden Bettelarmut, als vielmehr von der so genannten Hausarmut aus, ruinierten und kranken, unter dem Existenzminimum lebenden Bürgern. Dieser neuen Herausforderung  nahm sich die Kirche an. An einer kleinen, schon am Nordrand der Stadt existierenden und dem Heiligen Nikolaus, dem Schutzpatron der Schiffer, Kaufleute und Kinder, geweihten Kirche, wurde aus wohltätigen Stiftungen ein Viertel für Arme und Kranke erbaut, welches man das Hospital zum Heiligen Geist nannte. In den städtischen Urkunden tauchte die Kirche zum Heiligen Geist erstmalig am 10. April 1305 auf, als in dem Testament eines reichen Bürgers das Stift "Gratia Dei" gegen einen Zins verpflichtet wurde, in dieser Kirche auch den Gottesdienst abzuhalten.

Die Betreuungs-Arbeit im Hospital versahen zuerst die Beginen, ledige Frauen und Witwen, die gemeinsam in Beginen-Höfen lebten und sich ohne Ordenszugehörigkeit der unorthodoxen tätigen Nächstenliebe, besonders durch Krankenpflege, verpflichtet fühlten. So waren die Armenstiftungen an der Nicolaikirche, bald Hospital- oder Heiliggeistkirche genannt, zur ersten „Sozialstation“ und zu einem frühen Krankenhaus in Calbe geworden. Die städtischen Stiftungen waren das damalige "soziale Netz", um die städtischen Unterschichten unter Kontrolle zu haben und so Verbrechen und Krawallen vorbeugen zu können. Das Vermögen der Armenstiftungen kam durch testamentarische Bestimmungen von Bürgern und Adligen zusammen. So gab es an Namenstagen bestimmter Heiliger für die „Elenden“ doch wenigstens ein Stück Speck oder Fisch und ab und zu ein Kleidungsstück.

Auch Bettelmönche (Franziskaner und Augustiner) hatten in der Stadt am Alten und am Neuen Markt ihre Stationen und Unterkünfte, die Termineien, jedoch keine Klöster. Eines dieser großen Häuser stand am Alten Markt (heute Schlossstraße 109), andere befanden sich am Neuen Markt auf der Westseite mit dem Giebel zur Straße und mit Dachreitern, die mit ihren großen Räumen an Klöster oder Hospitäler erinnerten. Hier wurden "Elende" aufgenommen, also Leute ohne Unterkunft und Einkommen. Das waren damals Heimatlose oder Pilger, wobei es sich bei den Pilgern um Menschen handelte, die ihr Los freiwillig, um Gott zu gefallen oder um Buße zu tun, auf sich genommen hatten. Sie bekamen in diesen Häusern eine fromme Herberge. Auf der östlichen Seite der Neumarktstraße waren an der Saalemauer Gärten, die zu diesen "Hospitälern" gehörten, angelegt. Diese Termineien (Bettelhäuser) waren nicht nur Hospitäler, sondern auch Unterkünfte für die umher ziehenden Mönche und Finanzzentren der Bettelorden. Ende des 15. Jahrhunderts verschwanden sie aus Calbe. 1463 verkauften die Franziskaner ihre Terminei  am Alten Markt an den Bürgermeister von Calbe und 1474 war daraus ein Freihaus (steuer- und zinsfrei) geworden.

Das Stift der Elenden (Heiliggeist-Stift) besaß zwei Badestuben, die eine am Alten, die andere am Neuen Markt. Um den häufig und kontinuierlich auftretenden Seuchen vorzubeugen, legte man Wert auf eine wenigstens bescheidene Körperpflege der Stadtbewohner. In solchen Stuben badeten nicht nur die Bürger und "kleinen Leute" zu günstigen Preisen, sondern auch ab und zu ritterliche Beamte sowie Fürsten und ihr Hofstaat, wenn sie sich zu politischen Geschäften in Calbe aufhielten oder auf „Durchreise“ waren. Das Handwerk des Baders sah man als unehrbar an, denn einerseits trug es zwar zur Volksreinlichkeit und allgemeinen Gesundheit bei, andererseits ging es gerade in den Badestuben sexuell so freizügig zu, dass sich von hier aus auch Geschlechtskrankheiten und andere Seuchen ausbreiten konnten.

Ein anderes unehrbares „Handwerk“ war das der „gemeinen Frauen“ (gemein = öffentlich), der Prostituierten. Das Hurenhaus am oberen Ende der "Breite" gehörte dem Rat der Stadt, und die dort eingenommenen Gelder flossen in die Kämmereikasse. Öffentliche Frauen durften sich nur mit verhülltem Gesicht in den Straßen zeigen. Die frühere Annahme, dass die Calber "Rosmarien- oder Rosmarinstraße" etwas mit dem euphemistischen "Spitznamen" für die Huren wie z.B. in Berlin zu tun hat, ist in Calbe bislang nicht belegbar. Warum sollten die "Hübschlerinnen" auch ca. 600 Meter von ihrer "Arbeitsstelle" entfernt gewohnt haben, statt im Bordell selbst. Viel eher wohl hängt der Name der kleinen Gasse mit der "Federpfütze" zusammen, einem Teich, der als Sammelbecken für die dort einmündenden Abwasserkanalgräben der Stadt diente. Der Name "Kanalgasse" erinnert noch daran. (Die Anlage einer geschlossenen unterirdischen Kanalisation war in Calbe erst 1912 abgeschlossen.) Entweder war der Name "Rosmarinstraße" purer Spott, bezogen auf den dort herrschenden Gestank, oder man hatte in der Gegend als Gegenmittel tatsächlich Zweige des damals sehr beliebten Duftstrauches Rosmarin ausgelegt. In beiden Fällen hätte die Straße nichts mit den Calber Prostituierten zu tun. Es gibt jedoch dazu keine Quellenbelege, und alle auf Analogien bezogenen Annahmen bleiben pure Theorien.

Die Hirten der Stadt, die das Vieh der Stadtbürger hüten mussten, galten als unehrbar. Die Stadt unterhielt für sie ärmliche Hirtenhäuser in der Bernburger Vorstadt (vgl. „Hirtenwinkel“ in der Bernburger Straße).

Im 14. Jahrhundert waren zwei Landesherren für Calbe prägend, wie sie unterschiedlicher nicht sein konnten, die Erzbischöfe Burkhard (Burchard) III. und Dietrich (Theoderich).

Burkhard III. Graf von Mansfeld-Schraplau kam 1307 auf den Erzbischofsstuhl. Über die Regierungszeit dieses Mannes, der wie Wichmann von Seeburg und Otto von Röblingen (s. Abschnitt 2) dem Grafengeschlecht von Querfurt entstammte, gibt es im Gegensatz zu jenen kaum Gutes zu berichten. Sie ist geprägt von schweren Belastungen der Bürger durch Zollerhöhungen und Gelderpressungen aller Art sowie durch nicht gehaltene Schwüre und wiederholte Vertragsbrüche, durch Gewalt und Machtkriege. Auch seine eigenen Ministerialen empörten sich gegen ihn, als er 1312 auf Befehl des Papstes Klemens V. in seinem Territorium den Orden der Tempelritter auflöste und dessen Vermögen einzog, das u. a. in die Kassen der katholischen Könige von Frankreich und England floss. Der verdienstvolle, aber auch geheimnisumwitterte Orden war in einer Zeit der verstärkten Inquisition in den Verdacht der Ketzerei geraten. Nach Hävecker soll eines der Tempelritterzentren  in Brumby existiert haben.

Durch diese Vorgehensweise und sein Politikverständnis handelte sich der Erzbischof eine gegen ihn gerichtete Militär-Koalition der bedeutendsten Städte seines Erzstiftes, Magdeburg, Halle und Calbe, ein, dem auch der Herzog Otto von Braunschweig sowie die Grafen und Edelherren von Hadmersleben, Mansfeld und Querfurt (- seine eigenen Verwandten -), Hohnstein, Wernigerode, Hakeborn, Regenstein, Lindau und Barby beitraten. Selbst das eigene Domkapitel (Kollegium der meist aus dem hohen Adel stammenden Domherren) in Magdeburg stand auf der Seite der Oppositionsfront. Die Verbündeten lockten Burkhard 1325 mit Hilfe einer List in seine Magdeburger Residenz,  nahmen ihn dort nach einer üppigen Festlichkeit gefangen und brachten ihn ins Ratshaus in den neuen Keller für Schwerverbrecher. Dort wurde er von den 4 Bewachern, Verschworenen aus Magdeburg, Burg, Halle und Calbe mit einem Eisenriegel erschlagen. Der Verschwörer aus Calbe war der von seinem Erzbischof an den Bettelstab gebrachte Bürger Cupel, der ihn deshalb tödlich hasste. Die  vier Städte, die in Acht und Bann getan wurden, hatten einige Jahre für diese Tat hart zu büßen.

Nachdem er sich in seiner Hauptresidenz nicht mehr sicher fühlte, hatte der Erzbischof zwischen 1314 und 1322 zu seinem „Schutz und zur Sicherheit seiner Stadt Calbe“, aber entgegen dem Willen der Bürger, eine neue „feste Curia“ im Nordosten Calbes errichten lassen. Das war der Vorläufer des späteren, 1945 zerstörten Schlosses. Burkhard hatte wohl ein ganzes Schutzsystem geplant, denn weitere fertiggestellte Burgen waren die von Schadeleben und Hohenwarthe. Bei dem, was dem Regenten vorschwebte, waren die alte Burganlage im Süden vor der Stadt und der Hof an der Stadtkirche, der ehemalige Königshof, nicht mehr ausreichend. Auch hatten diese bei den Fehden und Machtkämpfen des 12. und 13. Jahrhunderts (vgl. oben) zu stark gelitten. Der Ausbau der neuen, den Anforderungen des 14. Jahrhunderts genügenden Burg (Veste) unterblieb aber nach dem gewaltsamen Tod Burkhards. Die Veste des verhassten Regenten verfiel unter tätiger Nachhilfe der Bürger rasch wieder.

Ein Nachfolger Burkhards, Erzbischof Otto von Hessen (Regierung 1327 –1361), übertrug den Bürgern von Calbe eine Insel am damals noch vorhandenen erzbischöflichen Schwarzer Wald und am Bürgerthie „zu dauerndem Eigentum“. Der Thie, das allgemeine, von der germanischen „Allmende“ her stammende Weideland der Stadtbürger (jenseits der Saale zwischen Fischerei und Gottesgnaden), war nach dieser Urkunde zu der Zeit schon in städtischem Besitz. Wann die Regenten den Thie übergaben, ist nicht gewiss. Jedes Jahr wurde mit einer feierlichen Zeremonie die schwimmende Viehherde im Frühjahr hinüber und im Herbst herüber gebracht, ähnlich dem süddeutschen Alm-Auf- und Abtrieb.

Das Kloster „Gottes Gnade“ war im 14. Jahrhundert nicht nur zu einer bedeutenden Wirtschafts-, sondern auch Bildungsstätte geworden; eine Urkunde von 1350 belegt die Existenz einer Klosterschule.

Als 1361 das Domkapitel in Magdeburg den Markgrafen Ludwig von Meißen um Erzbischof wählte, gelang es dem für die Städteförderung so wichtigen Kaiser Karl IV. mit Hilfe des Papstes doch noch seinen damals schon 61jährigen treuen Freund Dietrich (von) Portitz, genannt Kugelweit, auf den Erzbischofsstuhl  zu bringen. Dietrich (Regierung 1361 – 1367) stammte aus einer später geadelten Stendaler Kaufmannsfamilie. 1355 bis 1361 war er von dem in Böhmen gebürtigen Kaiser mit der Aufsicht über die Finanzverwaltung Böhmens betraut und 1360 als Kanzler von Böhmen und damit als dortiger Stellvertreter des Kaisers im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation eingesetzt worden. Nach seiner Wahl zum Magdeburger Erzbischof war Dietrich 1362 für drei Jahre Mitregent des Markgrafen von Brandenburg und damit nach dem Kaiser der wichtigste und mächtigste Mann im Reich geworden. Die Wahl Dietrichs war ein echter Glücksfall für Calbe und die anderen Städte des Erzstifts. In den sechs Jahren als Magdeburger Landesherr hat Dietrich Portitz mehr für Calbe getan als alle Erzbischöfe in hundertsiebzig Jahren vor ihm.

Gleich nach seinem Amtsantritt ließ er den von Burkhard begonnenen Bau der inzwischen verfallenen Veste  wieder aufnehmen (1364). Das Viereck des Schlosses mit Mauern und Gräben wurde zu einem Wahrzeichen Calbes und zu einem beliebten Aufenthaltsort der Landesherren.

Nach dem Bau des neuen Fluchtstützpunktes und der repräsentativen Nebenresidenz der künftigen Erzbischöfe verlor der Hof im Zentrum der Stadt an Bedeutung und wurde in ein freies erzbischöfliches Ministerialen-Gut  umfunktioniert.

Außerdem ließ der kluge Wirtschaftsfachmann die Stadt um etwa die Hälfte der Fläche erweitern. Es wurden neben den schon existenten Stadtbezirken Alter und Neuer Markt die neuen Stadtgebiete „Breite“ und „Ritterstraßen-Viertel“ (heute: August-Bebel-Straße) angelegt und die gesamte Stadtanlage mit einer zweiten, stärkeren und höheren Stadtmauer umgeben. Die Mauern wurden mit Schwibbögen versehen, auf denen die meist überdachten Wehrgänge verliefen. Der Feind- und Brandbeobachtung sowie der Verteidigung dienten 7 Stadttürme. Zwischen den Mauern verliefen Wassergräben und Wälle mit dichten Hecken- und Baumbeständen. Im Mittelalter spielte sich der gesamten Verkehr in die Stadt hinein und aus dieser heraus durch drei Stadttore ab: das Gröpertor, später Schlosstor genannt, im Norden, das Bernburgische Tor (ursprünglich: "Burgtor“) und das Brumbysche Tor. Die zwei zuerst genannten Tore folgten der alten Nord-Süd-Heerstraße, die auch zugleich Handelsstraße war. Das Brumbysche Tor im Westen öffnete den Weg von der Quer- oder Hauptstraße (heute Wilhelm-Loewe-Straße) zur Calbesche Feldmark. In dieser liegenden T-Form waren auch die zwei wichtigsten Straßen angeordnet. Die anderen Nord-Süd-Straßen wurden parallel dazu angelegt und diese wiederum durch kleine Gassen miteinander verbunden. (So sieht das Straßennetz von Calbe im historischen Stadtkern noch heute aus.) Für Kriegs- und Katastrophenzeiten gab es in der südwestlichen Mauer eine kleine Fluchtpforte. Ebenfalls zur Flucht konnten die 5 Wasserpforten genutzt werden, sie dienten aber hauptsächlich der Beschaffung großer Wassermengen zum Löschen der öfters ausbrechenden, teilweise verheerenden Brände.

Da im Mittelalter die meisten Häuser mit Stroh gedeckt und vorwiegend aus Holz gebaut waren, war  größte Vorsicht beim Umgang mit Feuer geboten, und es gab strenge Bestimmungen, die später auch in der „Willkür“ (s. unten) fixiert wurden. Kam es einmal zum Brandausbruch, fanden die Flammen rasch neue Nahrung. Wer zuerst mit dem an einem Wassertor gefüllten Fass, das im Eilgalopp auf einem Wagen oder Schlitten herangeschafft wurde, am Brandort war, bekam später eine Belohnung. Die Wasserträger zum Füllen der Fässer an den einzelnen Wasserpforten standen lebenslang fest. Nach dem Löschen musste einige Leute tagelang am Brandherd wachen, dass es nicht erneut zum Ausbruch des Feuers kommen konnte. Feuerspritzen gab es zu jener Zeit noch nicht, Das Wasser wurde mit Eimern aus den Fässern geschöpft.

Es gab auch im 15. Jahrhundert in Calbe schon die brandsicherere Bauweise mit Ziegeln und Kalk. Diese Baustoffe waren aber für viele Bürger noch zu teuer.

Die Ratsziegelscheune, eine vom Rat unterhaltene gute Einnahmequelle (- später auch noch eine Kalkhütte mit Kalkofen -), befand sich auf dem Anger in der Nähe des Mühlgrabens vor der nördlichen Stadtmauer. Hier wurden die Backsteine (Ziegel) für den Hausbau gebrannt.

1364 gestattete der Erzbischof, erstmalig ein städtisches Gasthaus, wahrscheinlich am Alten Markt, mit Ausschank fremder Biere zu betreiben.

Aus Bruchstücken von Stadtrechnungen wissen wir, dass dann 1376/77 ein geräumigeres Rathaus mit Ratskeller am Neuen Markt gebaut wurde. Es war zweistöckig und besaß im ersten Stock einen Tanzboden, der sowohl von der Führungselite als auch von einfachen Bürgern für familiäre und öffentliche Feiern genutzt wurde. Auch Gaukler und Komödianten traten hier auf.

Als am 17. Februar 1382 Erzbischof Ludwig Markgraf von Meißen (Regierung 1381 – 1382) in diesem Tanzsaal mit ca. 300 hohen adligen Gästen von fern und nah die Fastnacht feierte, brach durch Unachtsamkeit der Diener ein Feuer aus. Bei der daraufhin entstandenen Panik zerbarst der Stützbalken der Wendeltreppe, und die Damen und Herren stürzten in die Tiefe. Erzbischof Ludwig und zwei Gäste kamen zu Tode, viele wurden schwer verletzt; ein Ereignis, durch das Calbe plötzlich europaweit bekannt wurde.

1381 war der wahrscheinlich schon seit dem 12. Jahrhundert vorhandene Roland auf dem Alten Markt niedergelegt worden, um seinen Platz vor dem gerade erbauten Rathaus auf dem Neuen Markt zu finden. Das alte Rathaus wurde 1447 erblich an einen Bürger verkauft.

Daneben (Markt 20) besaßen die bedeutenden Gewandschneider und Tuchhändler eigens ein Kaufhaus, das so genannte Theatrum. Die ersten Innungen (Schuhmacher und Fleischer) entstanden. Für sie und die anderen Handwerkerinnungen wurden überdachte Verkaufsstände auf dem Neuen Markt und auf der Nordseite der Kirche errichtet, die „Schernen“ oder „Scharren“.

1374 gab es in Calbe auch bereits eine mehrklassige Schule für die jüngeren Bürgerkinder, wie aus Stadtrechnungen hervorgeht. Die Lehrer waren Geistliche. Da die Schule zum Kirchspiel der St.-Stephani-Kirche gehörte, unterstand sie ebenso wie diese dem Patronat des Propstes von Gottesgnaden, und damit dem Domkapitel. Die Bürger kämpften in ihrem kommunalen Autonomiebestreben immer stärker darum, die Stadtpfarrer und Schulmeister aus ihren Reihen wählen und nicht vom Domkapitel vorgesetzt zu bekommen. Das gelang teilweise jedoch erst ein Jahrhundert später. 1475 errang der Calber Rat einen ersten Erfolg. Als zwischen dem Kloster Gottesgnaden und dem Rat ein Streit um die Einsetzung des Schulmeisters entbrannte, entschied Erzbischof Johann von Simmern (Regierung 1464-1475), dass der Rat den Schulmeister wählen, der Klosterpropst als Domherr jedoch ein Veto einlegen oder ihn dann ins Amt einführen durfte. Bei Meinungsverschiedenheiten entschied der Erzbischof.

Die Schule soll nach dem Heimatforscher Dietrich bei den Schernen an der Nordseite der Stadtkirche gestanden haben (- an der Stelle der heutigen Buchhandlung -).

Um 1400 ging auch eine Botenpost (Ordineri-Post) zwischen Hamburg und Leipzig zunächst per Pferd, dann mit einem Bauernwagen wöchentlich einmal durch Calbe (mit Station). 1479 benutzte diese Post  eine Landkutsche, mit der auch Personen befördert wurden.

Ebenso wie die meisten deutschen Städte hatte auch Calbe "seine" Miteinwohner jüdischen Glaubens, deren Existenz in unserer Stadt seit dem 14. Jahrhundert nachweisbar ist.

Nach der gewaltsamen Vertreibung aus ihrer nahöstlichen Heimat in alle Welt im 1. Jahrhundert begannen jüdische Menschen im Mittelalter in Europa neue Existenzen aufzubauen. Religiös, aber hintergründig auch wirtschaftlich motiviert, wurden sie von den Christen als Feinde deklariert. Sie durften keine "ehrbaren" Berufe ergreifen und waren von den Innungen und Zünften ausgeschlossen. So begannen sie sich auf den Kleinhandel, auf intellektuelle/künstlerische Tätigkeiten und auf den Geldverleih (Wucher)  zu konzentrieren. Letzteres war Christen aus religiösen Gründen verboten, bedeutete aber in Zeiten der verstärkt aufkommenden Geldwirtschaft eine Notwendigkeit. Weil sie mit ihrem Geldverleih und den geforderten Schuldzinsen die Notlagen der Leute ausnutzten, wurden die Juden meist verachtete und gehasste Außenseiter der Gesellschaft, die als soziale Sündenböcke fungieren mussten. Von der Kirche oft sanktioniert, machte sich der Hass des Pöbels in Pogromen Luft. Hatte man aber die Juden totgeschlagen, war man (im wörtlichen Sinn) mit einem Schlag seine Schulden los.

In Mafia-Manier hielten sich die Fürsten ihre so genannten Kammer-, Hof- oder Schutzjuden, die niemand anrühren durfte, die aber dafür als Finanziers den fürstlichen Reichtum vermehren oder "Schutzgeld" in die stets leeren Kassen der Landesherren zu zahlen hatten. Darüber hinaus gab es Toleranzjuden, die zu arm waren, Schutzgelder zu zahlen, die man aber duldete, weil sie einen großen Teil des Landhandels abwickelten. Völlig ungeschützt waren die illegal lebenden armen Betteljuden.

Die jüdische Bevölkerung musste im Mittelalter besondere Kleidung tragen (spitze Hüte und gelbe Mäntel) und in abgesonderten Vierteln wohnen. Das Wort Ghetto stammt entweder aus dem Hebräischen (=Absonderung) oder aus dem Italienischen (=Gasse, ärmlicher Wohnbezirk). Im Jiddischen, einer aus dem Mittelhochdeutschen entstandenen Sprache, heißt das Juden-Viertel "Stetele".

In Calbe lagen diese Viertel in einem Teil der Tuchmacherstraße und in der Gasse "Am Wassertor". 1371 erwarben 19 Neubürger das Bürgerrecht in Calbe, darunter vier Juden bzw. jüdische Familien. Dass Juden das Bürgerrecht erwerben konnten, wirft ein positives Licht auf die politischen und geistigen Verhältnisse während der Zeit der großen Prosperität Calbes in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Auch 1392 gab es noch jüdische Bürger in Calbe, denn eine Verordnung Erzbischof Albrechts  III. von Querfurt (s. oben) gestattete ihnen nur zusammen mit den Knochenhauern (Fleischern) Vieh zu schlachten, mit Ausnahme der Fastenzeit. Hundert Jahre später, vielleicht unter dem Eindruck der großen Pest-Pandemien (vgl. Abschnitt 4), war von dem bürgerlichen Miteinander und der Toleranz nichts mehr zu spüren.

1493 wurden in einem besonders schäbigen Schachzug des Erzbischofs Ernst von Sachsen (Regierung 1476-1513) alle Juden nicht nur aus Calbe, sondern auch aus dem gesamten Land Magdeburg vertrieben, ihr Besitz und Vermögen aber, auch ihre jüdische Schule, vom Erzbischof an die Calber Bürger verkauft !!! Dadurch konnte der Ratsherr Hans Kytzig 1512 die leer stehende Schule erwerben und zum Privathaus ausbauen.

Die Funktion des Geldverleihers übernahm nun wohl in einigen Fällen das Kloster Gottesgnaden, denn aus einem Aktenbeleg von 1516 wissen wir, dass ein Höriger aus Schwarz 30 Gulden zu 5 Prozent Zinsen geliehen bekam.

Durch den Aufschwung bürgerlichen Selbstbewusstseins nach dem kommunalen Aufschwung unter Dietrich von Portitz kam es auch zu einer ersten Konjunktur des Schützenwesens. Das Recht auf Selbstverteidigung gehörte zu den Grundrechten und -pflichten einer mittelalterlichen Stadt. Schon im 13. Jahrhundert wurden die Calber Bürger zum Waffendienst verpflichtet. Zu dem, was ein neuer Meister vorweisen musste, gehörten eine eigene Waffe (Armbrust) und ein Harnisch, auf dem das Innungswappen eingraviert war. Die großen Waffen, z. B. Wurfmaschinen, wurden von der Stadt gekauft. Schon früh gab es Schützenmeister, die gegen ein festes Einkommen die Instandhaltung der Kleinwaffen besorgten. Für die Funktionstüchtigkeit der großen Waffen waren die Balistarii verantwortlich. Die Verteidiger waren in Schützengilden zusammengeschlossen, die ständig und in regelmäßigen Abständen Vergleichswettbewerbe veranstalteten (Schützenfeste). Beim Schützenfest 1387 war der erste Preis "die Jungfrau", wahrscheinlich eine Marien-Statue, die wie ein "Wanderpokal" von Siegern zu Siegern herumgereicht wurde. Die Schießübungen der vom erzbischöflichen Landesherrn bestätigten Calbeschen Schützengilde fanden anfänglich auf dem Schlossanger am Mägdesprung statt. Hier stand die "Vogelstange", denn damals wurde mit der Armbrust auf einen Vogel aus Spanholz geschossen.

Im Norden vor der Stadt bildete sich im Laufe des 15. Jahrhunderts die dörfliche Schlossvorstadt-Siedlung aus den vereinzelten Hütten der „Gröperei“ (Töpferei) und „Ketzerei“ heraus. Durch die großzügige Stadterweiterung war es möglich geworden, weitere vermögende Bewohner aus den umliegenden Dörfern Bürger von Calbe werden zu lassen. Wer in die Stadt ziehen wollte, musste Bürgergeld, Einzugsgeld und Geld für ein Bürgermahl (aber nur für den Rat) bezahlen, für manchen Handwerker oder Bauern ein Jahreseinkommen.

Der Wüstungsprozess schritt unaufhörlich voran. Wüste Stellen strich der Rat von Calbe für die Stadt ein und vergab sie an interessierte Bürger. Diese mussten dann nach einigen Freijahren auch die üblichen Steuern zahlen. So wuchsen durch den Wüstungsprozess auch die Einnahmen der Stadtkasse.

Spekulationen mit wüsten Stellen und Grundstückswucher durch Erben waren bis in die Mitte des 17. Jahrhunderts nicht möglich. Die Calbenser verstanden sich als „Geburschaft“, als genossenschaftliche Gemeinschaft von hier Wohnenden und Schaffenden.

Viermal im Jahr fand eine öffentliche Bürgerversammlung (Burthing) in Calbe statt.

Der Rat bestand im 14. Jahrhundert aus dem Bürgermeister, dem Kämmerer (Finanz- und Wirtschaftsfachmann) und zwei Ratsherren. Er musste jährlich von den Ratsmannen gewählt werden, wobei auch der Ministeriale des Erzbischofs, der Vogt, ein entscheidendes Stimmrecht hatte.

Die Stadt Calbe hatte also auch in dieser Zeit noch nicht die Autonomie von ihrem Stadtherren errungen, Grundlage für permanenten stadtpolitischen Konfliktstoff.

Außerdem waren die ebenfalls vom erzbischöflichen Vogt beaufsichtigten Innungen grundsätzlich von einer Mitregierung im Rat ausgeschlossen. Die Geschicke der Stadt bestimmte also lediglich eine kleine Oligarchie, bestehend aus niederen Adligen und vermögenden Großhändlern, in größeren Städten oft als Patriziat bezeichnet. In Calbe nannten sie sich die „optimi cives“, die besten Bürger. Und selbst diese Oberschicht war auf die Gunst des Stadtherrn angewiesen. Da aber das Handwerkertum immer mehr wuchs und an wirtschaftlichem Einfluss gewann, wollte die städtische Mittelschicht früher oder später auch an der Stadtregierung teilnehmen. Das aber sollte noch mehr als ein Jahrhundert dauern.

Von 1381 bis 1499 schrieben die ebenfalls aus der Oberschicht stammenden Schöffen von Calbe alle rechtlichen Entscheidungen des Stadtgerichts im „Wetebuch“ (Weisungsbuch) auf.

Über Schuld und Unschuld, über Leben und Tod und über das Strafmaß befanden der vom Vogt eingesetzte Stadt- und Landrichter (eine Person) und die berufenen 5 Schöffen.

Bei kleineren, fast alltäglichen Streitfragen ging man bis ins 16. Jahrhundert hinein zum „Freien Stuhle“ am Bernburger („Burg“-) Tor, dem so genannten Ältestengericht (s. oben).

Für die Ausführung der Bestrafung bei kleineren Delikten wurden Stadtdiener oder Stadtknechte eingesetzt.

In diesen Fällen kam als Gefängnis der Tanzboden im ersten Stock des neu erbauten Rathauses in Frage, der „Stock“ oder nach seinem ersten Delinquenten Stephan Bars der „Bars“ genannt. Besonders demütigend war die stunden- oder tagelange Fesselung an den Pranger oder „Kak“. Diese „Schandsäule“ war neben dem Roland angebracht. Der Pöbel konnte die angeketteten Prangerstehenden mit allem Unrat bewerfen, sie bespeien, bekoten und an“pieseln“. Deftige diesbezügliche Ausdrücke weisen auch heute noch auf diese Strafform hin. Bei leichteren Vergehen, wie zum Beispiel einer losen Zunge, wurde Küchendienst im Ratskeller angeordnet.

Bei Totschlag, beispielsweise bei einer Schlägerei mit tödlichem Ausgang, galt sogar noch im Spätmittelalter ein aus germanischer Zeit stammender Brauch. In früher Zeit stand ein Sühnevertrag zwischen zwei Sippen, wenn ein Mann einen Mann aus einer anderen Sippe erschlagen hatte. Normalerweise löste das einen Rachefeldzug der einen gegen die andere Sippe aus. Durch Sühneabreden und Sühneverträge konnte die Fehde aber abgewendet werden. Kam ein Sühnevertrag zustande, hatte der Täter gewöhnlich neben anderen Sühneleistungen an die Angehörigen des Getöteten eine Abfindung (Wergeld = Manngeld) zu zahlen. Erst nach dem Inkrafttreten der Consitutio Criminalis Carolina von 1532, der Hals- oder Peinlichen Gerichtsordnung Karls V., wurde der Brauch, Sühneverträge zu schließen, durch staatliches Strafrecht abgelöst.

Durch den immer stärker werdenden Einfluss der Kirche im Mittelalter verlagerte sich der Schwerpunkt der Sühneleistungen auf die Fürsorge, die der Täter für die Seele des plötzlich ohne die Sakramente der Kirche Verstorbenen zu übernehmen hatte. So musste er sich zum Beispiel verpflichten, Messen für den Toten lesen zu lassen und Wallfahrten durchzuführen. In einer Reihe von Sühneverträgen ist auch nachzulesen, dass für den Getöteten ein Kreuzstein (Stein mit eingemeißeltem Kreuz) beziehungsweise ein Steinkreuz gesetzt werden musste, damit an dieser Stelle für das Seelenheil des Toten gebetet werden konnte.

Wie sehr solche Traditionen unbewusst in der "Seele" eines Volkes, auch in unserer "modernen" Zeit verwurzelt sind, zeigt der Brauch, Kreuze an der Stelle zu errichten, wo ein Mensch "eines plötzlichen und gewaltsamen Todes" durch einen Verkehrsunfall gestorben ist.

Auch in der Calbeschen Geschichte sind solche Sühneverträge nachweisbar. 1471 erschienen vor dem Rat der Stadt der Gutsherr Cone aus Groß-Salze (Schönebeck) und sein Schwager, der mit einem Gut in Brumby belehnte Kaspar Homburgh auf der einen Seite und von der geschädigten Partei Jacob und Heyne Rinth, Verwandte des von Cone erschlagenen Steffen Rinth. Beide Parteien schlossen einen Vergleich, in dem Cone an die Rinth-Partei 30 Schock (1800) Groschen zahlte, eine Summe, für die man 1473 ein Haus bekam. Im Gegenzug beschwor die Partei des Erschlagenen, keine weiteren Forderungen an die Cone-Partei zu richten und sie nicht weiter zu belangen. Ist das Steinkreuz in der Nienburger Straße der kirchliche Sühnestein zu diesem juristischen Vergleich?

Noch 1531 wurde ein wenig mehr, nämlich 15 Gulden, an Wergeld für einen Totschlag an dem Bürger Drewes Müller von Jorge Dewen an den Bruder und die Mutter des Toten gezahlt.

Schwerverbrecher mussten im Burgfried, dem später so genannten „Hexenturm“ einsitzen. Oft wurden sie  von dort aus zum Schaffott, zum Galgen, zum Rad oder zum Scheiterhaufen gebracht.

Dafür war der Henker, auch Scharf- oder Nachrichter genannt, zuständig. Die entsprechenden Hinrichtungsstätten, die Galgen- und die Radelbreite befanden sich in einer Entfernung von jeweils etwa einem Kilometer westlich und nördlich vor der Stadt. Auch die Scharfrichterei (heute Schlossstraße 75), wo der Henker und seine Knechte wohnten und außerdem dem Abdecker-Gewerbe nachgingen, lag in der Nähe der nördlichen Stadtmauer vor der Stadt. Als städtischer Bediensteter wurde der Henker und „Schinder“ jedoch nicht als Vorstädter behandelt.

Aus einer Lohnrechnung für den Henker und seinen Gehilfen, der das notwendige Brennholz beschafft hatte (vgl. Hertel, Geschichte..., a. a. O., S. 98), wissen wir, dass im Jahre 1381 eine gewisse Bete Peckers auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde. Der Name "Bet(h)e" weist auf eine "weise Frau" hin, also auf eine heilkundige Beschwörerin der Naturkräfte. Die Bethen, deren Name auf keltische und germanische Muttergottheiten zurück geht, waren Bewahrerinnen des Wissens aus alten Zeiten, das besonders dem Klerus ein Dorn im Auge war. Nahe bei Calbe gab es zwei Kultplätze aus der Frühzeit, deren Name bis in unsere Zeit erhalten blieb: der Mägdesprung im Norden und die Wunderburg (Trojaburg) im Süden (s. dort). Vielleicht haben dort als Bethen bezeichnete Frauen geheime kultische Handlungen vollzogen. Als sich im 14. Jahrhundert das Klima mit dramatischen Folgen für die Menschen verschlechterte ("Kleine Eiszeit"), gehäufte Missernten, Hungersnöte, Pest, Sturmfluten an den Küsten und Erdbeben in Südosteuropa hereinbrachen, gab man den alten "Kontaktpersonen" zu den Naturkräften, den Bethen, die Schuld. Später setzte sich der Name "Hexe" (von althochdeutsch "hagzissa" = auf dem Zaun sitzende Dämonin) durch. Es kann aber auch sein, dass die Bete Peckers eine (Elisa-)Bethe, eine Elisabethin, also eine Schwester aus der u. a. in Calbe tätigen Beginengemeinschaft (s. dort) war. Auch die Beginen wurden gegen Ende des 14. Jahrhunderts wegen ihres alten Heilkundigenwissens und ihrer demokratischen Lebensweise verfolgt und in einigen Fällen auch verbrannt (s. dort).

Nach dem Glücksfall der Regierung Dietrichs von Portitz brachen wieder schlimme Regentschafts-Zeiten an. Nach dreijähriger Misswirtschaft im Lande, während der er mehr als 3000 Höfe ruiniert hatte und auch noch das Calber Schloss abgebrannt war, gab Erzbischof Albrecht II. von Sternberg (Regierung 1368 - 1372) auf, nicht ohne bei seiner Flucht nach Böhmen einige wertvolle goldene Reliquien aus den Trümmern des Schlosses mitgehen zu lassen. Als die Stadt Magdeburg Krieg mit Erzbischof Peter Jelyto führte, einem vormals böhmischen Bischof (Regierung 1372 - 1381), versteckte er sich abwechselnd in Schönebeck, Calbe, Wanzleben und anderen Städten. 1376 mussten die vertriebenen Beamten des erzbischöflichen Gerichts sogar ihre Kanzlei ins Schloss Calbe verlegen. Erzbischof Albrecht III. von Querfurt (1382-1403) verpfändete zwar zweimal das Schloss, war aber ansonsten durchaus ein Förderer der Stadt, er tat in Calbe einiges für das entstehende Innungswesen.

Einen bösen und blutigen Verlauf für die Stadt nahm die Entwicklung unter Erzbischof Günther II. Graf von Schwarzburg (1403-1445). Er war ein streitsüchtiger, eigenwilliger Mann, der statt der vorgeschrieben Tonsur der Geistlichen stolz seine blonde Lockenmähne trug und während seiner gesamten Erzbischofszeit nie eine Messe gelesen hatte, wahrscheinlich, weil er das gar nicht konnte. Stattdessen konnte er umso besser das Schwert führen.

Da die Schwarzburger mit den Askaniern in Fehde lagen, war mit dem Regierungsantritt Günthers der Krieg vorprogrammiert. Gleich nach der Besteigung des Bischofsstuhls brach Günther – nicht gerade zur Freude der Calbenser - einen Krieg mit Fürst Bernhard von Anhalt-Bernburg, dessen Bruder, Bischof Rudolf von Halberstadt, und deren Vettern, den Fürsten von Anhalt-Zerbst und Anhalt-Köthen vom Zaun. Bei solchen Kriegen wurden, spätmittelalterlichen Militärgrundsätzen folgend, den Gegnern die Wirtschaftsbasen, also hauptsächlich die Städte, durch Brandschatzung und Plünderung zerstört. Der von beiden Seiten mit großer Erbitterung geführte Raubkrieg führte zur Verwüstung besonders der Gegenden um Zerbst und Magdeburg.

1404 misslang ein Überfall der Erzbischöflichen auf Nienburg, 1406 versuchten die Anhaltiner das reiche Kloster Gottesgnaden auszuplündern. Dabei wurden sie jedoch vom erzbischöflichen Schlosshauptmann (Schlossvogt) Balthasar von Wenden zurückgeschlagen. 36 askanische Ritter fielen in seine Hände, eine gute Basis für einträgliche Lösegeldsummen. 1407 wurde im Calbeschen Schloss der Friede geschlossen. Der nach dem Prinzip der „verbrannten Erde“ geführte Krieg hatte keiner Seite Vorteile gebracht, dafür aber viel Unglück und Leid für die Menschen in Anhalt und im Magdeburger Land.

1414 gelang es Erzbischof Günther gemeinsam mit Kurfürst Friedrich I. von Hohenzollern, die rebellische brandenburgische Ritterschaft zu besiegen. Dabei wurde der berüchtigte Raubritter Hans von Quitzow in Plaue bei Brandenburg gefangen genommen und im Turm der Schloss-Veste Calbe inhaftiert. Nach zwei Jahren machte er seinen Frieden mit dem Kurfürsten und konnte, neu belehnt mit seinen Gütern, in die Prignitz zurückkehren. Der notorische Mordbrenner und Räuber unternahm nun bis an sein friedliches Lebensende blutige Plünderungszüge gegen mecklenburgische Städte und Dörfer.

Das Raubritterunwesen war für die aufblühenden Städte ein Problem, das sie oft auch allein lösen mussten. 1381 hatten Mannschaften aus Calbe an der Zerstörung des Rauritternestes Schloss Truflingen (bei Helmstedt) und an der Belagerung des ritterlichen Gefahrenherdes Paytorf teilgenommen.

Noch größeres Unglück als 1404 bis 07 kam über unsere Gegend, besonders über Calbe, als der zänkische und kriegerische Erzbischof 1432 mit der Stadt Magdeburg wegen seiner Ungerechtigkeiten in Streit geriet. Nachdem er die bedeutende Stadt mit dem Bann belegt hatte, verließ Günther schleunigst seinen erzbischöflichen Sitz und hielt sich nun in seinem Lieblingsschloss Calbe auf. Da seine Kassen immer leer waren, versuchte er, den Krieg durch Pfand-Anleihen bis zu 10 000 Gulden zu finanzieren. Um später seine verpfändeten Besitzungen wieder einlösen zu können, musste der Erzbischof erneut Plünderungszüge unternehmen, aber die Gegenseite tat nun auch das gleiche, um ihn zu schädigen, eine grausame Spirale der Gewalt. Die Magdeburger hatten eine gewaltige Mannschaft unter ihren Fahnen, die wie eine Walze gegen die erzbischöflichen Städte und Schlösser vorging. Dem Heer hatten sich auch der Herzog von Braunschweig und der Bischof von Brandenburg angeschlossen. Nachdem Tucheim (bei Burg) gefallen war, wandten sich die Magdeburgischen Truppen gegen Calbe. Da die beiden Städte aber oft schon Verbündete gewesen waren, schickten die Magdeburger einen Brief an die Calbenser, in dem sie die Schandtaten des Erzbischofs aufzählten und die Bürger aufforderten, sich ihnen gegen Günther anzuschließen. Das aber konnten die Calbenser nicht, weil die Stadt fest in der Hand des Erzbischofs und seiner Truppen war. Am 16. Oktober 1433 früh begann der Kampf am südlichen Tor, mittags versuchten die Magdeburger und ihre Verbündeten den Sturm auf die Stadt. Aber die Bürger und die erzbischöflichen Truppen leisteten erbitterten Widerstand. Der martialische Erzbischof selbst stand auf dem Turm am Südtor und schoss auf die Stürmenden. Bis in die Nacht hinein beschossen die Belagerer die Stadt mit Kanonen, wobei sie viele Gebäude zerstörten und wahrscheinlich auch die St.-Stephani-Kirche schwer beschädigten. Als die Verteidiger einsahen, dass sie gegen die Übermacht nicht mehr lange bestehen konnten, leitete der Erzbischof in der späten Nacht die Kapitulationsverhandlungen ein. In den frühen Morgenstunden  des 17. Oktober wurde Calbe übergeben. Der Erzbischof musste nach 2 Stunden, während der er in einen Schlaf der Erschöpfung fiel, mit seinen Geistlichen und Soldaten unter freiem Geleit Schloss und Stadt verlassen. Rat und Bürger von Calbe schworen nun den Magdeburgern den Treueid, wofür sie in ihren bisherigen Rechten belassen wurden. Die üppige Beute schleppten die Sieger auf 480 Wagen aus Calbe fort. Das Schloss wurde bis auf weiteres dem Rat der Stadt übergeben. Schon am 18. Oktober eroberte das vereinigte Heer der Magdeburger Staßfurt, danach Salze und Schönebeck und andere erzbischöfliche Besitzungen. Der vertriebene Erzbischof rächte sich am „Verrat“ seiner Lieblingsstadt, indem er sie mit dem Bann belegte. Als er 1434 versuchte, sein Schloss in Calbe entgegen den Abmachungen und den Rechten der Stadt weiter zu befestigen, rückten sofort die Magdeburger an, sprengten den unrechtmäßigen Turm und zerstörten Teile der Schlossmauer. 1435 wurde endlich im Kloster Neuwerk bei Halle (heute innerhalb Halles) Frieden geschlossen und Calbe auf Betreiben des Papstes vom Bann erlöst. Der wirtschaftliche und kulturelle Schaden in unserem Gebiet war bedeutend, und auch der hoch verschuldete Erzbischof musste sein geliebtes Schloss in Calbe für 500 rheinische Gulden an Klaus von Trotha verpfänden. 1439 konnte er es wieder einlösen.

Trotz seiner „Enttäuschung“ hielt sich der Erzbischof wieder sehr oft im Calbeschen Schloss auf.

Erzbischof Günther konnte gegen Ende seiner Regierung noch etwas Gutes für die Entwicklung Calbes tun. Am 20. März 1439 schlossen sich 6 Fischer aus der Bernburger Vorstadt zur "St.-Nicolai-Brüderschaft des armen heiligen Geistes" zusammen. Da aber die St.-Nicolai-Kirche innerhalb der Stadt lag (s. oben), hatte man in der Vorstadt-Kirche St. Laurentii einen eigenen geweihten Altar St. Nicolai errichtet. Auch die Frauen der Brüder, Schwestern genannt, waren in diesen Bund einbezogen. Wer als Fischer oder Fischerknecht in die Gemeinschaft eintreten wolle, solle vor dem erzbischöflichen Vogt und den Vorstehern der Brüderschaft geloben, mindestens ein Jahr in der südlichen (Bernburger) Vorstadt zu wohnen. Gleich am nächsten Tag, dem 21. März, bestätigte der Erzbischof, welcher sich gerade in Gottesgnaden aufhielt, die Fischer-Brüderschaft und verlieh ihnen ausdrücklich das Recht, Mitglieder nach eigener Wahl und mit Einverständnis des erzbischöflichen Vogtes in ihren Bund aufzunehmen. Er wusste wahrscheinlich, was es bedeutete, den hörigen Fischern aus einer Dorfgemeinde zu gestatten, eine durch den Landesherrn geschützte Fischer-Genossenschaft zu gründen. Vom Rat der Stadt ist nach Urkundenlage wohl keine Unterstützung dazu gekommen, man sah in der Brüderschaft eher die Entstehung einer Vorstadt-Innung.

Im Hochmittelalter war ein Differenzierungsprozess innerhalb der Fischerschaft, die in der im 2. Abschnitt erwähnten Bernburger Vorstadt wohnte, vor sich gegangen. Die Großmeister (Garnherren), zu denen die Genossenschafts-Brüder gehörten, fischten mit großen Netzen in den besten Fangzonen, während die einfachen Fischer mit "kleinem Zeug" das abfischen mussten, was übrig blieb. Sie nannte man "Kleinzauer". Als Hörige des Erzbischofs waren die Fischer auch zu anderen Diensten verpflichtet. Sie waren für die Instandhaltung der Hochwasser-Schutzdämme und des Wehres, die Beseitigung der flussnahen Hochwasser- und Eisschäden sowie die Beobachtung des Wasserstandes und der Eisbewegungen zuständig. Außerdem hatten sie für den Schutz der Brücken Vorsorge zu treffen. Durch die oft gewaltige Schäden verursachenden Hochwasser gab es für die Fischer viel zu tun. Auch für den reibungslosen jährlichen Vieh-Auf- und Abtrieb über die Saale (s. oben) waren sie verantwortlich.

Die Gründung der Fischer-Brüderschaft war der Beginn einer beachtlichen Entfaltung des Calbesche Fischereiwesens, die erst 1945 beendet wurde. Die Fischereibrüder brachten es durch ihre Genossenschaft im Mittelalter (und auch später) zu beachtlichem Wohlstand, obwohl sie de jure in der  feudalen Hierarchie dörfliche Hörige und Leibeigene und keine Bürger waren. 1516 konnte der Vorsteher der „St.-Nicolai-Brüderschaft der Fischer“ sogar schon zusammen mit sechs anderen Bürgern dem Rat der Stadt Calbe 100 Gulden leihen. Im Verlaufe der Jahrhunderte verschwanden die Unterschiede schleichend, und nur kleine Zinspfennige erinnerten noch an die einstige Erbuntertänigkeit der Fischer.

Die Nachfolger Günthers II. von Schwarzburg  hielten sich ebenso wie dieser sehr oft im Calber Schloss auf, denn sie schätzten die „liebliche Landschaft um Calbe“. Unter Friedrich III. Graf von Beichlingen (Regierung 1445-64) wurde das Schloss erweitert und umgebaut. Laut einem Nachlassverzeichnis von 1464 gab es nun eine Silberkammer, eine untere Kammer, je ein unteres und oberes heizbares Zimmer, einen großen Saal („Mushaus“), die Kapelle, die Küche, die Speisekammer und den Keller. Trotz allem ein recht kleines Nebenresidenz-Schloss. Deshalb musste ein Teil der Verwaltungsarbeit der Schlossvogtei immer noch in den alten Freihof im Zentrum der Stadt ausgelagert werden.

Erst Erzbischof Ernst von Sachsen (s. oben) zog als kurfürstlicher sächsischer Prinz immer mehr das von ihm errichtete Schloss Moritzburg bei Halle vor.

Das Schloss in Calbe wurde nun der Schauplatz teilweise recht bedeutender ständischer Landtage, deren Tagungen im großen Saal stattfanden. Spätmittelalterliche Landesfürsten regierten unter Mithilfe der Stände (Geistlichkeit, Ritterschaft und Städte), von denen sie oft Geld zur Finanzierung ihres aufwändigen Lebens- und Regierungsstils gegen einige Zugeständnisse verlangten. Die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Landtage hatten also sehr wenig mit den heutigen Landtagen demokratischer Prägung zu tun.

Für die Wirtschaft der Stadt Calbe bedeuteten solche Versammlungen der ständischen Vertreter einen erheblichen Aufwind, denn die vielen Männer von Rang und Namen, sofern sie nicht auf dem Schloss untergebracht waren, aßen und tranken gut. Auch die Bader und die Huren hatten viel zu tun.

Der Freihof im Stadtkern gehörte seit 1446 dem Ritter Simon Hake auf Kitzen (Stammgut bei Weißenfels). Das Rittergut, wie der ehemalige Königshof (vgl. Abschnitte 1 und 2) später genannt wurde, war eine wirtschaftliche und juristische Enklave inmitten der Stadt, u. a. mit eigener niederer Gerichtsbarkeit innerhalb ihres Hoheitsgebietes. Der Rat der Stadt aber legte großen Wert darauf, dass die Rittergutsbesitzer, sobald sie sich im Rechtsraum der Stadt bewegten, strikt an die kommunalen Verordnungen und Gesetze hielten. 1451 schrieb die Stadtordnung vor, dass keiner einen eigenen Viehhirten besitzen durfte. Dieser Artikel war z. B. wiederholter Streitpunkt mit den Rittergutsbesitzern gewesen. "Keiner von Adel oder welcher solche Güter gepachtet hat, ist befugt gewesen, einen eigenen Hirten zu halten, sondern mußte sein Vieh unter die allgemeine Hut treiben", schrieb Hävecker. In der Folgezeit nahmen die Reibereien der bürgerlichen Stadtverwaltung mit dem erzbischöflichen Schlossamt (Vogtei), aber auch mit dem Rittergut immer mehr zu, denn oft waren Vögte und Gutsbesitzer eng miteinander verwandt oder sogar identisch wie im Falle von Simon Hacke (s. unten).

Diese Zwistigkeiten waren Ausdruck einer neuen Etappe im Kampf um städtische Autonomie. In der Mitte des 15. Jahrhunderts kam das gewachsene Selbstbewusstsein der Bürgerschaft immer stärker zum Ausdruck.

Als Erzbischof Ernst von Sachsen 1511 Simon Hacke (Schlosshauptmann 1498 – 1520), einen Nachkommen von Simon Hake,  mit dem „Freihof binnen der Stadt Calbe gelegen“ belehnte, hatte das Rittergut einen beachtlichen Besitzumfang angenommen. Zu ihm gehörten 510 Morgen Ackerland, dazu einige  Splitterflächen (so genannte Gerne),  mehrere Wiesen, der Wall im Süden vor der Stadt, eine „Breite unter dem Mägdesprung“ im Norden, 6 hörige Bauernhöfe in der Schlossvorstadt und ein Freihof in Zuchau. Als Zeichen der eigenen niederen Gerichtsbarkeit war ein Pranger-Halseisen am Rittergutshaus Ritterstraße Nr. 1 angebracht.

Als der vom Erzbischof eingesetzte Stadt- und Land-Richter 1451 eigenmächtig ein Urteil fällte und ausführen ließ, schritt der Rat ein und machte die Strafe rückgängig. Eigenmächtigkeiten der Beamten des Stadtherrn wurden nicht mehr geduldet. Der erzbischöfliche Richter durfte nur unter Hinzuziehung der bürgerlichen Schöffen Urteile fällen und sie dann vollstrecken lassen.

Im Laufe der städtischen Entwicklung hatten sich durch freiwilliges Übereinkommen der Bürger bestimmte Satzungen und Vorschriften herauskristallisiert, die in der Mitte des 15. Jahrhunderts (genaues Jahr unbekannt) in 71 Rechtsartikeln niedergeschrieben wurden. Diese Sammlung innerstädtischer Vorschriften wurde „Willkür“ (etwa: freier, eigener Wille) genannt. In dieser wurde dezidiert die eigene Gerichtsbarkeit herausgestrichen. Für Bürger von Calbe konnte kein anderes Gericht, auch nicht das erzbischöfliche, zuständig sein. Vollbürger durften eine Waffe - Schwert oder Dolch - wie ein Adliger tragen. Für Verletzungen der Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit waren Strafen festgelegt.

Auch die Einführung der „Willkür“ in der Mitte des 15. Jahrhunderts zeigte, dass die Bürger der Stadt Calbe bei der Erringung kommunaler Selbständigkeit nun ein Stück vorangekommen waren.

Nach der Kanonade vom Oktober 1433 mussten die Calbenser wohl daran gehen, ihre Stadtkirche St. Stephani wieder aufzubauen. Dabei werden sie sich zu einem neuen geräumigeren Bau entschlossen haben, denn 1475 wurde eine größere spätgotische Hallenkirche unter Einbeziehung von Teilen der älteren frühgotischen Kirche eingewölbt, und 1495 der Schlussstein gesetzt. Die Breite des Kirchenschiffes innen beträgt 18,7 m, die Höhe 13,7 m und die Länge 29,2 m. Die Türme einschließlich der Spitzen bringen es auf eine Höhe von 57,3 m. Nach Abschluss der Arbeiten setzte man noch im gleichen Jahr vor den rechten Eingang an der Südseite einen kapellenähnlichen Sandstein-Vorbau mit Backsteinverzierungen, später Wrangel-Kapelle genannt. Er war von der Amtmann- und Freihofbesitzer-Familie Hake (Hacke) (vgl. oben und unten) gestiftet worden, deren  Wappen an den Giebeln zu sehen ist.

In dieser Form steht die Stadtkirche bis auf den heutigen Tag als Wahrzeichen im Zentrum Calbes.

Das neue Rathaus von 1377 (s. oben) wurde laut Rechnungen von 1449 ebenfalls wieder aufgebaut, ein Hinweis darauf, dass es beim Beschuss durch die Magdeburger wie die Kirche gelitten haben musste.

Auch im 15. Jahrhundert hielt der Zuzug von Neubürgern aus verlassenen Dorfstellen nach Calbe an.

Manchmal gelang es den Dorfbewohnern, auf Grund ihrer Ersparnisse geschlossen in die Stadt überzusiedeln. Die Bauern der Dörfer Balberge und Jesar, 2 und 4 km südlich vor Calbe, zogen in die nahe gelegene Stadt Calbe, ein Teil der Jesarer nach Nienburg. Dort  bildeten sie geschlossene Gemeinschaften, die Bauernkonvente. Diese gehörten zu den wohl merkwürdigsten Erscheinungen des Spätmittelalters. Die Ursache dafür lag in der Tatsache, dass die hörigen Bauern dieser Dörfer ebenso wie die Leibeigenen zur „Familia sancti Cyriaci“, zur außergewöhnlichen Klosterfamilie des heiligen Cyriakus, gehörten und damit unter dem Rechtsschutz der Äbtissin standen. Der Balbergische Konvent in Calbe bestand aus Bauern der im 15. Jahrhundert verlassenen Dorfstelle Balberge bzw. deren Nachfahren; Hinweise auf seine Existenz gab es 1434, urkundlich erwähnt wurde die Gemeinschaft 1505. Die Konventsakten sind leider im Dreißigjährigen Krieg vernichtet worden, aber einiges hat uns der Chronist Hävecker 1720 übermittelt. Die städtische Bauerngemeinde nannte sich nach dem alten Dorf-Patronat des Cyriaks-Stifts in Gernrode auch „Genossenschaft des heiligen Cyriakus“ und besaß eine eigene Lade. Diese Sondergemeinde bestand aus 12 Bauermeistern, aus deren Mitte jedes Jahr ein Vorsteher gewählt wurde, den Ältesten (- das waren die übrigen Bauern -), dem Schreiber und den beigeordneten Knechten. Sie besaß eine eigene Satzung und führte Prozesse auf genossenschaftlicher Basis. Der jeweils vorsitzende Bauermeister war der Vollversammlung verantwortlich.

Wegen ihrer seltsamen Zwischenstellung als Bauern und Bürger  mussten sie einerseits dem Erzbischof als dem Stadtherrn Steuern zahlen und andererseits dem weltlichen (Fürst von Anhalt) und dem geistlichen Grundherren (Stift Gernrode) zinsen. 1547 kam sogar noch eine Kaisersteuer dazu.

Auch die Bürger, die nicht zur Genossenschaft gehörten, aber außer ihrem Gewerbe noch Ackerbau in der Calbeschen Feldmark betrieben, setzten Bauermeister ein, die aber nichts mit den Balbergern zu tun hatten und die als eine Art Feldpolizei auf die Einhaltung der Acker- und Weidegrenzen achten mussten.

Wie wir bemerkt haben, hatte im 15. Jahrhundert eine Revolution im Militärwesen stattgefunden; die Feuerwaffen begannen alte Befestigungssysteme in Frage zu stellen. Für diese neuartigen Waffen wurden große Mengen Schwarzpulver benötigt, und zu dessen Herstellung besonders der Hauptbestandteil Salpeter. So tauchten im 15. Jahrhundert auch die Salpeterhütten als Lehen der Landesherren auf. 1419 wurde unter Erzbischof Günther II. von Schwarzburg (s. oben) eine solche erwähnt. Sein Nachfolger Friedrich II. von Beichlingen (s. oben) verpachtete 1455 die "Salpeterhütte vor Calbe" an einen Magdeburger Ministerialen. Später kam die Hütte auch in bürgerliche Hände. Sie war am nördlichen Ende der neu entstandenen Schlossvorstadt errichtet worden (heute Schlossstraße 42). Als Zins mussten jährlich zwei Tonnen Salpeter abgeliefert werden. Den Pächtern war inzwischen erlaubt worden, im ganzen Calbeschen Bereich Salpeter zu sammeln. So ging es auch im 16. Jahrhundert weiter, die Hütte blieb ein erzbischöfliches Lehensgut.

Nichtmineralisches Salpeter entstand besonders aus Harn, durch Abbau und Verwesung organischer Stoffe bzw. durch die von Bakterien bewirkte Nitrifikation. Im so genannten Erdhaus wurden an dafür errichteten Tonziegel-Mauern, an mit Exkrementen angereicherten Erdhaufen und an speziellen Dunggruben, die mit Urin und den Verwesungsprodukten aus der Abdeckerei (s. oben) gefüllt waren, die weiß-glänzenden Kristalle des Kaliumnitrats "gezüchtet", die man abkratzte und im Siedehaus in Pfannen weiterverarbeitete. Deshalb hieß die Salpeterhütte auch die Salpetersiederei.

Dem Bier als einem bedeutenden Lebens- und Genussmittel kam im Mittelalter eine herausragende Bedeutung zu. Obwohl Bier schon seit dem frühen Mittelalter gebraut wurde, wissen wir erst seit dem Spätmittelalter genaueres über die kommunale Organisation des Brauens in unserer Stadt. Das mittelalterliche Bierbrauen war eine existentielle Angelegenheit. Wegen der schlechten hygienischen Bedingungen war Wassertrinken oft lebensgefährlich, und Bier gehörte damals zu den Grundnahrungsmitteln. Bier brauen aber durfte nach der Willkür (s. oben) nur, wer mindestens drei Gulden Vermögenssteuer zahlte, also zu den Reicheren gehörte. Das betraf in Calbe mehr als hundert Familien, also etwa die Hälfte der Stadtbevölkerung zu jener Zeit. Das Brauen war jedem Bürger nur alle neun Wochen gestattet, es sei denn, er bekam vom Rat eine Sondererlaubnis. Einem Stadtbürger war es nicht erlaubt, in der Vorstadt "dar buten in der taverne" (draußen in der Schenke) Bier zu trinken; Bier wurde im häuslichen Kreise, auch mit Knechten, oder aber nur im Ratskeller getrunken.

Es ist kaum zu glauben, dass 1478 schon ein Braunkohlebergwerk bei Calbe betrieben wurde. In diesem Jahr gestattete Erzbischof Ernst von Sachsen, dessen Wappen am Portal der Stadtkirchen-Kapelle zu sehen ist, einigen zu einer Genossenschaft zusammengeschlossenen Calber Bürgern, in den Feldmarken von Glöthe  und Üllnitz Braunkohle zu fördern. Dieser Bergbau wurde jedoch nach einiger Zeit aufgegeben und erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts weiter östlich wieder aufgenommen.

Die seit dem 10. Jahrhundert existierende Saalemühle (s. oben) war immer wieder um neue Mahlgänge erweitert worden, so dass 1520 sogar schon 5 große Mühlräder in Betrieb waren und die Anlage sich erheblich ausgeweitet hatte. Solch ein für das Ende des Mittelalters gewaltiger Mühlenbetrieb war ein Zeichen für die stetig anwachsende Bevölkerung.

Besonderes Augenmerk legte man im 15. und 16. Jahrhundert auf die Hochwassersicherheit der Äcker und Wiesen, mit Nachdruck wurde der Dammbau unter Erzbischof Ernst von Sachsen betrieben. Dabei arbeiteten die Bürger von Calbe und Barby zusammen, obwohl die letztere Stadt nicht zum Magdeburger Erzstift, sondern als gräfliche Exklave zu Sachsen gehörte. Auch das Kloster erhielt diesbezügliche Unterstützung von den Bürgern.

An einer Urkunde von 1489 interessiert uns mehr als der Hinweis auf den Neubau der Hospitalkirche die Tatsache, dass die Niederschrift schon vorwiegend in hochdeutscher Lautung erfolgte. Die Neufassung der „Willkür“ von 1525 mit im Wesentlichen gleichem Inhalt wie die von der Mitte des 15. Jahrhunderts war schon in hochdeutscher Sprache abgefasst.

Auf der Saale, die Teil einer Wasser-Nord-Süd-Achse ist, wurden wichtige Güter transportiert, im Nahbereich die lebenswichtigen Handelsgüter für Calbe, wie Holz, Salz, Bausteine, Getreide usw. Die nächsten Handelsstationen waren Staßfurt, Schönebeck, Magdeburg und Halle. Es gab nicht nur Schifffahrt, sondern auch Flößerei, die aber verboten wurde, als wertvolle Hafen- und Mühleneinrichtungen von den Baumstämmen zerstört wurden.

Die Schiffsanlegestelle befand sich von Alters her am Schlossanger. Der untere Teil des Mühlgrabens, in den die Schiffe hineinfahren mussten, war zu diesem Zweck so weit vertieft, dass er Lastkähne tragen konnte. Die Staßfurter Salzsieder („Pfänner“) hatten in Calbe auf dem Anger eine eigene Niederlage von eingehandeltem Holz, das sie für ihre Siederei brauchten. Dafür mussten sie jährlich 2 rheinische Gulden zahlen, den Wert von 6 Morgen guten Ackerlandes und von zusätzlich dem Fünftel eines Bauernhofes. 1537 mussten sie schon je Schiff einen halben Gulden zahlen, und als 1541 der gesamte Anger bis zum Mägdesprung mit Holz befrachtet war, kam es 1542 zur drastischen Einschränkung; die Pfänner durften nur noch einen Platz von 38 mal 12 Ruten (etwa 130 mal 40 Meter) belagern.

1496 kündigte sich das stärkere bürgerliche Selbstbewusstsein der Reformationszeit in Calbe an. Der langjährige bisherige Rat, inzwischen bestehend aus 6 Bürgermeistern/Kämmerern und aus 6 Ratsherren, wurde abgesetzt und ein neuer berufen. Einige Mitglieder des alten Rates wurden inhaftiert; ihnen wurde vorgeworfen, nicht für das Wohl der Geburschaft (Gemeinschaft), sondern in die eigene Tasche gewirtschaftet zu haben. Damit so etwas in Zukunft verhindert werden konnte, wurde dem zwölfköpfigen Rat ein Kontrollausschuss beigegeben. Er bestand aus 6 Männern aus der städtischen Mittelschicht, den Vertretern der Innungen, die bislang von der Mitbestimmung ausgeschlossen waren (s. oben). Dieser kooperierende Ausschuss wurde „Sechsmänner“ genannt.

Bei diesem schon fast revolutionären Vorgang zeigte sich, dass die breite Mitte des Stadtbürgertums nun nicht länger gewillt war, den selbstherrlichen Verwaltungsstil der Oberschicht  zu dulden, und stattdessen die Geschicke der Stadt mitbestimmen wollte.

Zu Beginn des 16. Jahrhunderts geriet auch Calbe in den Strudel des von Reformation und Bauernkrieg bewirkten frühbürgerlichen Umwälzungsprozesses.

Begonnen hatte alles, als der damals mächtigste Mann im Reich, der Kurfürst von Mainz Kardinal Albrecht V. von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern, Erzbischof von Mainz und Magdeburg (1513-1545), am 31.August 1513 Herrscher über unser Gebiet wurde. Er verkörperte all das, was Luther angriff, nämlich Orthodoxie, Ablasshandel und Reliquienkult. Das Amt hatte er sich mit der unerhörten Summe von 21 000 Dukaten, die er bei dem Bankhaus Jacob Fugger geliehen hatte, vom Papst erkauft. Für die Rückzahlung mussten die Stände, besonders die Städte, auf den in den 1530er Jahren wiederholt im Schloss Calbe stattfindenden Landtagen (s. oben) aufkommen, denen Albrecht dafür aber Zugeständnisse machte. Alle Menschen, die bei der erzbischöflichen Stuhlfeier Albrechts in Magdeburg dabei waren, wurde Ablass aller ihrer Sünden versprochen. Als dann im Juni 1517 auch noch der berüchtigte Ablass-Mönch Tetzel in Magdeburg sein bereits von Teilen des Bürgertums angefeindetes Unwesen trieb, schickte Martin Luther dem Kurfürsten und Erzbischof Albrecht am historischen 31. Oktober 1517 nach Calbe einen Brief mit seinen 95 Thesen und bat diesen, nicht den Ablass, sondern das Evangelium predigen zu lassen. Der Brief wurde am 16. November im Schloss Calbe von den erzbischöflichen Räten geöffnet, weil sich Albrecht zu diesem Zeitpunkt gerade in Mainz aufhielt. Später antwortete er Luther mit bösen Beschimpfungen. Nachdem der Reformator durch die Verbrennung der päpstlichen Bulle den endgültigen Bruch mit Rom vollzogen hatte, schrieb er noch einmal am 4.Februar 1520 an den inzwischen zum Kardinal erhobenen wichtigsten Vertreter der Gegenpartei im Reich und bat ihn, von den Argumenten des Evangeliums auszugehen und nicht von denen der Verleumder. Diesmal erreichte der Brief Albrecht im Schloss Calbe. Von dort aus antwortete er auf den zweiten Brief Luthers so bösartig, dass sich Luther, der manchmal auch nicht gerade zimperlich war, bitter über die Ausdrucksweise des Kardinals beschwerte (vgl. Rocke, S. 44).

Nachdem sich Magdeburg zu einer Hochburg der protestantischen Bewegung entwickelt hatte und sich Kleriker ebenso wie Bürger sogar im Magdeburger Dom zu Luther bekannten, wurde es für Albrecht immer brenzliger. Als auf Befehl des äußerst unbeliebten Erzbischofs Verteiler von Flugschriften mit Luthers Ideen verhaftet worden waren, wurde der Zorn der Volksmassen so bedrohlich, dass diese wieder freigelassen werden mussten. Immer mehr Gemeinden wählten sich protestantische Pfarrer, und Albrecht bat beim Papst darum, Magdeburg in den Bann zu tun. Als das nicht geschah, ging der Kardinal selbst mit militärischer Gewalt gegen die Stadt vor.

Nun aber näherte sich im Februar 1525 das Bauernheer Thomas Münzers dem Erzstift Magdeburg, und der Kardinal verschanzte sich schleunigst in der Schloss-Veste Calbe. Auch hier in Calbe schlug ihm eine Atmosphäre der Wut und des Hasses entgegen. Albrecht konnte erst wieder aufatmen, als die Bauern auch mit Hilfe seiner Soldaten am 15.Mai 1525 bei Frankenhausen geschlagen worden waren.

In Calbe selbst kam es 1524 jedoch unter dem Einfluss der erregenden Ereignisse zu Unruhen, über die wir durch das Tagebuch eines Magdeburger Beamten etwas besser bescheid wissen. Anlass für die Tumulte in Calbe war der so genannte Glockenraub.

Kardinal Albrecht hatte, bevor er sich nach Halle aus dem Staub machte, mit Hilfe seiner Komplizen, des Amtmanns Simon Hacke, des Bürgermeisters Hans Hermann, einiger anderer Ratsmitglieder und des (Tagebuch schreibenden) erzbischöflichen Beamten, gegen den Willen des Propstes und des Konvents eine Glocke der großen Klosterkirche demontieren und auf einem Ochsenwagen  nach Halle in sein neues Stift abtransportieren lassen.

Die Lutheranhänger bemächtigten sich sofort des Stoffes und verspotteten den  flüchtigen Kardinal in dem „Lied vom Glockendieb und Ochsentreiber“. Die hier gebliebenen bürgerlichen und ritterlichen Komplizen bekamen in dem Spottlied auch gehörig ihr Fett weg. Wenn einer von ihnen die Straße betrat, schallte ihm das Lied besonders laut in die Ohren, ein unerhörter Vorgang für die selbstherrlichen ritterlichen Beamten und für die sonst so eitlen Ratsmitglieder. Das Lied wurde in Magdeburg und Calbe sowie in den Vorstädten gesungen und regte die Menschen der unteren Schichten zur Tat an.

In Calbe war man empört über die Mittäterschaft des Bürgermeisters und einiger Ratsmitglieder, wobei es wohl weniger um den Raub einer Klosterglocke als vielmehr um das Aufbrechen Jahrhunderte alter sozialer Strukturen ging. Im Ratskeller und in Schenken wurde zum Sturz des alten Rates aufgerufen. Die Anführer Lorenz Böddeker und Hans Hubold  wollten die „Verräter“ sogar an den Galgen bringen. Am 18. September 1524 wurden vor der katholischen Messe der Bürgermeister sowie die Herren Georg Hermann und Hans Philipps verhaftet und inhaftiert. Mit wahrscheinlich bewaffneter Hilfe des erzbischöflichen Statthalters Graf Botho von Stolberg gelang es, die Gefangenen zu befreien. Nun wurden der Anführer des Aufstandes Böddeker  und andere Beteiligte gefangen gesetzt. Die gesamte Stadt wurde zu einer Strafe verurteilt, deren Maß der Kardinal bei seiner Rückkehr festlegen sollte. Wahrscheinlich verlief das Ganze im Sande, denn der Erzbischof vermied klugerweise alles, was den Volkszorn erneut anstacheln konnte. Vor seiner Flucht ins katholische Mainz ließ er die Glocke aus Halle wieder nach Gottesgnaden zurückbringen.

Der Vormarsch der neuen Lehre erreichte sogar die Klöster. Als der Propst Lukas durch einen Kämpfer für die Reformation, den Propst des Halberstädter Johannisklosters Eduard Weidensen, für die neue Lehre gewonnen wurde, setzte das katholische Domkapitel seinen gegenreformatorischen Anführer Johann von Walwitz als Archidiakon des Kirchensprengels Calbe ein. Er ging mit aller Schärfe gegen die Lutherischen vor, konnte aber den neuen Glauben nicht mehr aufhalten.

Auch der Propst von Gottesgnaden Johann de Pusco war pro-evangelisch eingestellt. Er legte der Einführung der Reformation in Calbe, wo er das Patronatsrecht über die Stadtkirche besaß, kein Hindernis in den Weg. Im Unterschied zu den noch vorhandenen katholischen Geistlichen, die weiterhin vom Kloster unterhalten wurden, mussten aber die evangelischen von ihrer Gemeinde selbst versorgt werden. Als es keine katholischen Pfarrer mehr in Calbe gab und das Patronat über die Stadtkirche vom Kloster an den Rat der Stadt übergegangen war, mussten noch katholische Altäre gepflegt und Seelenmessen nach dem alten Ritus gesungen werden, weil es sich um das testamentarische Vermächtnis von vor der Reformation Verstorbenen handelte.

Auf dem ständischen Landtag im Januar 1541 im Schloss von Calbe wurden die Weichen für die konfessionelle Zukunft der Region gestellt. Der Stand der Ritterschaft erhielt vom Erzbischof die Zusage, selbst über die Konfessionszugehörigkeit entscheiden zu dürfen. Ob dieses Zugeständnis tatsächlich Albrecht gegen eine Geldzusage zur Tilgung seiner enormen Schulden abgetrotzt wurde, ist bei einigen Fachhistorikern eine nicht geklärte Frage. Tatsache ist, dass nach der „Flucht“ des Erzbischofs nach Mainz im Jahre 1542 in den Städten alle Dämme des Gehorsams brachen. Was der Ritterschaft zugebilligt worden war, nahmen die Bürger auch für sich in Anspruch.

Am 11. Juni 1542 fand in der Stadtkirche „St. Stephani“ der erste evangelische Gottesdienst, die deutsche Messe mit Einführung des Evangeliums, und die Austeilung des Heiligen Abendmahls in beiderlei Gestalt statt. Am Anfang war der evangelische Gottesdienst noch in vielen Teilen an die alte Art der lateinischen Messe (Psalmen, Episteln, Gesänge u. a.) angelehnt, erst allmählich wurde er in eine neue Form gebracht.

Die erste stadtpolitische Maßnahme unter evangelischer Schirmherrschaft war die Schließung der Hurenhäuser. 1543 wurde das ehemalige „Gemeine Haus“ in der Breite (s. oben) für 21 Gulden an einen Bürger verkauft.

Copyright: Dieter H. Steinmetz

 

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